Solarpflicht für Neubauten

Anträge

Antrag: Solarpflicht für Neubauten

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt

  • zu prüfen, wie und unter welchen Bedingungen für Neubaugebiete (aktuell Hausäcker) eine Solar(strom)pflicht eingeführt werden kann,
  • ob und unter welchen Bedingungen bei allen geeigneten Neubauten eine solche Pflicht möglich ist,
  • wie dort, wo die Zusatzkosten nicht zumutbar sind oder nicht aufgebracht werden können, Mietmodelle, etwa unter Beteiligung der bestehenden Bürgerenergiegenossenschaft, verwirklicht werden können.

Begründung:

In etlichen Kommunen wird die Solar(strom)pflicht bereits erfolgreich praktiziert. Es liegt nahe, darüber nachzudenken, den Einbau von Solaranlagen bei geeigneten Gebäuden unter zumutbaren Bedingungen vorzuschreiben, um eine große Zahl neuer Anlagen zu erreichen. In der Gemeinderatssitzung am 26.05.2020 wurde bei der Behandlung des Baugebietes Hausäcker auch auf die Ausrichtung der Gebäude für die Nutzung der Solarenergie hingewiesen. Ein weiterer Schritt wären Überlegungen zu einer Solarpflicht für dieses Gebiet. Des Weiteren sollte überlegt werden, wie die Solarpflicht auf alle geeigneten Neubauten ausgedehnt werden könnte. Die Einbeziehung der bestehenden Bürgerenergiegenossenschaft könnte bei dem Vorgang hilfreich sein.                                                                                                                                                 7.7.2020

 
 

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