Am 27. Januar 2009 hat das Bundeskabinett die Gesetzentwürfe zum Konjunkturpaket II beschlossen. Für die Kommunen sind der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder sowie die entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern von zentraler Bedeutung. Wir stellen deshalb an dieser Stelle die wichtigsten Regelungen vor. Jetzt wird es darauf ankommen, dass die Länder und Kommunen rasch und entschlossen handeln, um dringende Investitionsvorhaben zum Wohle ihrer Bürger zu realisieren und die Konjunktur zu stützen.
Kommunalpolitik
Die jetzt vom Kabinett beschlossenen Vorhaben für die Kommunen entsprechen weitgehend den in den letzten Wochen getroffenen Verabredungen von Frank-Walter Steinmeier und der SPD-Spitze mit den kommunalen Vertretern sind in dem Konzept von Frank-Walter Steinmeier „Wachstums- und Stabilitätspakt für Deutschland" enthalten.
Damit zeigt die SPD erneut, dass sie die Kommunal-Partei in Deutschland ist. Nach dem Erhalt und der Weiterentwicklung der Gewerbesteuer sowie der Sicherung des steuerlichen Querverbundes hat die SPD ein kommunales Investitionsprogramm initiiert, das vielen Kommunen dabei helfen wird, dringende Investitionsvorhaben zum Wohle ihrer Bürger zu realisieren.
Nachstehend informieren wir über die wichtigsten Inhalte des Entwurfs des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länderund der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zur Kenntnis. Damit verbunden ist eine erste Bewertung dieser Regelungen.
Wie von der SPD und den sozialdemokratischen Kommunalpolitikern gefordert und bereits vom Koalitionsausschuss beschlossen, stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Kommunen und Ländernach Artikel 104b des Grundgesetzes in Höhe von insgesamt 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Mittel sollen überwiegend für Investitionen der Kommunen eingesetzt werden. Davon sollen gerade auch finanzschwache Kommunen profitieren. Die Länder haben eine 25prozentige Kofinanzierung der Bundesmittel zugesagt, so dass weitere 3,3 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung zu stehen.
Bei der Aufteilung der Finanzmittel des Bundes in Höhe von 10 Milliarden Euro auf die Länder erhält Baden-Württemberg 12,3749 Prozent.
- 804.368.500 EURO sind als Förderbeträge für Bildungsinfrastruktur und
- 433.121.500 EURO als Förderbeträge für Infrastruktur vorgesehen.
Homepage SPD Kreis Calw
Veröffentlicht am 28.01.2009